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Neue Wohnung im Ausland anmelden

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Friemen

Friemen


Experte (200 P.)
Ich überlege mein Dasein als Selbständiger aufzugeben und mir im Ausland einen neuen Job zu suchen. Eventuell würde ich dann mir auch eine neue Wohnung im Ausland kaufen. Wie funktioniert das dann mit dem Anmelden der Wohnung im EU-Ausland? An welche Stelle muss ich mich da wenden, worauf muss ich achten?
Marius Bach

Marius Bach

Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Interessantes Thema. Leider werde ich Dir keine 100%-ige Antwort geben können, da ich mich mit dem Thema nicht ausreichend auskenne. Aber ich habe mich mal umgehört und trage jetzt zusammen, was ich herausgefunden habe.

(1) Als erstes müsstest Du Dich, wenn Du länder als drei oder sechs Monate (bin mir nicht ganz sicher) in dem EU-Ausland leben willst, um eine Aufenthaltsgenehmigung bemühen. Die solltest Du als EU-Bürger in der Regel auch problemlos bekommen, wenn Du in Deutschland aufgrund Deiner selbständigen Tätigkeit regelmäßige Einkünfte beziehst.

(2) Anschließend musst Du Dich an die zuständige Meldebehörde in der Ortschaft wenden. Ähnlich wie bei uns in Deutschland das Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt. Dort musst Du Deine neue Wohnung anmelden. Als Unterlagen musst Du u.a. Deinen deutschen Reisepass, Deine Aufenthaltsgenehmigung und eine Notarurkunde mitbringen, dass die Wohnung Dir gehört.

(3) Wenn Du deutscher Staatsbürger bleiben willst, solltest Du als nächstes zur Deutschen Botschaft in dem jeweiligen EU-Land gehen, um dort Deine Anschrift in Deinem Personalausweis abändern zu lassen. Ich bin mir nicht sicher, aber evtl. wird auch etwas in Deinem Reisepass geändert.

(4) Zuletzt musst Du Dich noch in Deinem Einwohnermeldeamt in Deutschland ordnungsgemäß abmelden. Wenn Du ins Ausland umziehst, bist Du hierzu verpflichtet.

Bevor Du aber Deine neue Wohnung im Ausland anmeldest und die ganzen Behördengänge auf Dich nimmst, solltest Du prüfen, ob evtl. Schwierigkeiten mit Deinen bestehenden Versicherungen entstehen könnten, insbesondere mit Deiner Krankenversicherung. Soweit ich weiß, wollen die in der Regel eigentlich einen deutschen Wohnsitz von Dir. Dazu solltest Du auch speziell mal Deinen Ausland-Krankenversicherungsschutz überprüfen, was dort genau geregelt ist.

Ich werde mich mal weiter zu dem Thema Auslands-Umzug umhören und Dir dann schreiben, wenn ich etwas Neues weiß. Wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg bei diesem mutigen Schritt.
Friemen

Friemen


Experte (200 P.)
Auch hier wieder vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort! Könnten wir bitte noch einmal auf das Thema Krankenversicherung näher eingehen. Da bin ich hellhörig geworden. Ansonsten sollten alle anderen Formalitäten keine großen Hindernisse darstellen, um meine neue Wohnung im Ausland anzumelden.

Hat da jemand Erfahrungen gesammelt, wie das mit der Krankenkasse ist? Machen die wirklich Probleme, wenn man im Ausland seinen Wohnsitz anmeldet? Das wäre dann wirklich ein Grund um sich zu überlegen, ob das der richtige Weg ist, immerhin ist die Krankenversicherung schon mit die wichtigste Versicherung die man haben kann.
Marius Bach

Marius Bach

Arbeitnehmer
Experte (2130 P.)
Wo Krankenkasse, wenn man im Ausland wohnt: Tja, ich schlage wirklich vor, mal ruhig bei Deiner Krankenkasse anzufragen oder evtl. jmd. anderen für Dich zu fragen, damit sie nicht gleich auf Deinen Namen kommen. Denn es gibt durchaus Länder mit denen ein Krankenversicherungsabkommen gilt.

Es gibt auch Alternativen, wenn Du deine neue Wohnung im Ausland anmeldest. Du kannst Dich zum Beispiel direkt bei einer Krankenversicherung anmelden, die auf solche Fälle spezialisiert sind. Solche Fälle sind heutzutage alles andere als eine Ausnahme. Ich habe was von einem Bund Deutscher Auslandserwerbstätiger gelesen, dort könnte man sich zumindest privat versichern.

Ich persönlich kenne aber auch einen Fall, dass jmd. im Ausland arbeitet und dort auch wohnt, aber immer noch hier in Deutschland krankenversichert ist. Das gibt es auf jeden Fall auch.
Paris Lest

P



Kenner (70 P.)
Echt? Aber dann muss derjenige doch mit seiner deutschen Krankenversicherung einen speziellen Vertrag haben. Oder ist er nur übergangsweise, z.B. 1 Jahr, im Ausland gemeldet? Dann könnte ich mir auch vorstellen, dass er die deutsche Versicherung behalten kann. Wenn er aber endgültig ins Ausland auswandert, dann müsste er bestimmt dort eine Krankenkasse nehmen.


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